Die Unfallversicherung für Lehramtsanwärter
Die Unfallversicherung bietet Sicherheit für Lehrerinnen und Lehrer. In den meisten Fällen gehen Unfälle zum Glück glimpflich aus. Aber was, wenn doch einmal etwas Ernstes passiert? Wenn ein Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt? Mit der Unfallversicherung sorgen Sie bereits als Lehramtsanwärter umfassend vor uns schützen sich vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Unfallversicherung ersetzt dabei keine Dienstunfähigkeits-versicherung und umgekehrt!
Angebot Unfallversicherung
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Leistungsbeispiele:
Schutz vor finanziellen Folgen gesundheitlicher Schäden durch - Infektionen oder Vergiftungen infolge Einnahme von Nahrungsmitteln
- Vergiftungen durch Gase/Dämpfe
- tauchtypische Krankheiten
- FSME/Borreliose, Malaria u.v.m.
- Impfungen
- Einnahme von ärztlich verordneter Medikamente
Versicherungsschutz u.a. - bei Knochenbrüchen und Meniskusschäden infolge von Eigenbewegungen
- bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen, z.B. Kreislaufkollaps oder Alkohol
- lebenslange Unfallrente ab 50% Invalidität, ab 75% doppelte Rente
- einmalige Invaliditätsleistung bei festgestellter Invalidität
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Unfall in der Freizeit oder während des Dienstes passiert ist.
Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr.
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